Lieferkettengesetz jetzt!

Von Bettina Rosenberger · · 2021/Sep-Okt

In ganz Europa wird derzeit über Regeln für Unternehmen diskutiert, die sie verpflichten, Menschenrechte und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten einzuhalten. Während es in Frankreich und in Deutschland bereits ein Lieferkettengesetz gibt, zögert die österreichische Regierung.

Freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen sind fulminant gescheitert. Sie konnten beispielsweise nicht verhindern, dass für unsere Schokolade noch immer rund 1,5 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Verhältnissen auf westafrikanischen Kakaoplantagen arbeiten müssen – obwohl die Problematik seit über 20 Jahren bekannt ist.

Umso wichtiger ist es, dass nun endlich Bewegung in die Lieferketten-Debatte kommt. In Frankreich wurde 2017 mit dem „loi de vigilance“ das erste Lieferkettengesetz verabschiedet. Der deutsche Bundestag beschloss im Juni 2021 ebenfalls ein solches Gesetz.

Der für Juni erwartete Entwurf von EU-Justizkommissar Didier Reynders wurde währenddessen auf Herbst verschoben. Reynders kündigte im Vorjahr an, 2021 einen Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz vorzulegen.

Türkis-Grün prokrastiniert. Die österreichische Regierung will den Vorschlag der EU-Kommission abwarten und nicht von selbst aktiv werden. Damit läuft die Regierung jedoch Gefahr, die Fehler zu wiederholen, die es bei der Implementierung der Konfliktmineralienverordnung gab. Die Verordnung soll sicherstellen, dass durch den Verkauf von Gold, Zinn, Tantal und Wolfram keine bewaffneten Konflikte finanziert werden.

In Deutschland kann ein Verstoß bis zu 50.000 Euro kosten, in Österreich müssen hingegen maximal 726 Euro gezahlt werden. Somit wäre notwendig, dass bereits im Vorfeld intensiv darüber diskutiert wird, wie die EU-Richtlinie zum Lieferkettengesetz in Österreich implementiert wird.

Druck der Wirtschaft. Sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene gab es massiven Druck von Wirtschaftsverbänden. Dieser führte in Deutschland dazu, dass das Gesetz deutlich abgeschwächt wurde. So fehlt im deutschen Lieferkettengesetz nun eine zivilrechtliche Haftung. Diese erleichtert Betroffenen den Zugang zu Rechtsmitteln. Das heißt, dass sie das Unternehmen dort klagen können, wo es seinen Sitz hat. Reine Strafzahlungen gehen an den Staat und helfen nicht den Betroffenen.

Mittels Sorgfaltspflichten, die für die gesamte Lieferkette gelten, würde ein sektorenübergreifendes Lieferkettengesetz verhindern, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden erst überhaupt passieren.

Hierzulande brachten die SPÖ-Abgeordneten Petra Bayr und Julia Herr im März einen Antrag für ein Lieferkettengesetz ein. Die Regierung muss endlich in Österreich liefern und sich auch auf EU-Ebene für so ein Gesetz einsetzen.

Während Kinderarbeit erstmals seit 20 Jahren wieder zunimmt, lobbyieren Wirtschaftsverbände gegen eine verbindliche Regulierung von Unternehmen. Gerade jetzt braucht es nicht nur eine laute Zivilgesellschaft, sondern auch Minister*innen, die handeln!

Petition für ein Lieferkettengesetz: menschenrechtebrauchengesetze.at

© privat

Bettina Rosenberger ist Geschäftsführerin des NeSoVe (Netzwerk Soziale Verantwortung) und Koordinatorin der zivilgesellschaftlichen Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“. Die Kampagne wird von NGOs und Arbeitnehmer*innenvertretungen getragen und setzt sich für ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU ein.

www.nesove.at

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